Wir haben Ihnen hier einmal die Wichtigsten Informationen zum Thema Aktivrente zusammen gefasst.

Allgemeines

  • Gültigkeit ab 01.01.2026
  • zählt nicht als neue Rentenart
  • Steuerfreier Freibetrag bis 2.000,00 € im Monat, der übersteigende Teil wird gemäß der Lohnsteuertabelle versteuert
  • Voraussetzungen müssen erfüllt sein (Regelaltersgrenze erreicht und SV-Pflichtig beschäftigt)
  • Freiheit gilt unabhängig von bezogenen Renten jeglicher Form
  • der Progressionsvorbehalt kommt nicht zu Tragen (Keine Erhöhung des Steuersatzes in der Einkommenssteuerveranlagung)

Form der Arbeitsverträge

  • Rentengesetz 2025 hat viele Erleichterungen gebracht, besonders in Bezug auf Teilzeit- und Befristungsgesetz
  • Besteht Arbeitsverhältnis weiter, ist unbefristet = nichts zu beachten
  • Bestehendes Arbeitsverhältnis besteht, endet mit Eintritt des Rentenalters soll jedoch fortgesetzt werden = schriftliche Mitteilung über Verlängerung in vereinfachter Form möglich (darf beliebig oft Wiederholt werden)
  • Noch nicht bestehendes Arbeitsverhältnis (neuer AV) = handelt sich um befristeten Vertrag in neuer, sachgrundloser Form (12 Mal und max. innerhalb von 8 Jahren wiederholbar)

Dienstverhältnisse in Anspruchnahme

  • Nur in einem Aktiven Dienstverhältnis
  • Bei Steuerklasse VI bedarf es einer Schriftlichen Mitteilung, bisher keine Nutzung bei einem anderen Arbeitgeber (einfache Form genügt)
  • Bei Arbeitgeber Wechsel innerhalb des Monats nur anteilig berücksichtigt
  • Eintritt im laufenden Monat zwei Möglichkeiten der Berücksichtigung (voller Wert bei Bestätigung bisher noch nicht genutzt oder Anteilig)
  • Sollte der Freibetrag nicht vollständig genutzt worden sein, kann dieser in der Einkommensteuererklärung beantrag werden. Dies ist der Fall, wenn eine tageweise Aufteilung oder es versäumt wurde und keine Korrektur des Lohns möglich war/ist.

Wie verhält es sich mit Sonderzahlungen, Abfindungen oder Nachzahlungen?

Die wichtigste Antwort zuerst, bei Sonderzahlungen gilt: auch hier kann die Steuerfreiheit gelten.

  • Steuerfreiheit gilt innerhalb des Freibetrags
  • Übersteigender Wert ist regulär steuerpflichtig
  • Sonderzahlung ist nur Steuerfrei, wenn dieser in Zeitraum mit der Voraussetzung der Aktivrente entfällt.

Nicht steuerfrei in Rahmen der Aktivrente sind Abfindungen, da diese keine Sozialversicherungspflichtige Beiträge verursachen.
Bei Nachzahlungen gelten die gleichen aussagen, wie bei der Sonderzahlung, solange diese als laufender Arbeitslohn und/oder sonstige Bezüge sind.

Sind nicht in Anspruch genommene Freibeträge übertragbar auf Folgemonate?

Ein klares NEIN. Auch wenn der Betrag nicht ausgeschöpft wurde, z B. durch Teilzeit, ist eine Übertragung weder in den Vor- noch in den Folgemonat möglich.

Rente mit 63, Frührente und Regelaltersgrenze

Wichtig ist das man daran denkt, dass wenn man die Rente mit 63, Frührente oder ähnliches in Anspruch nimmt keine Aktivrente gilt. Diese gilt erst ab erreichen der Regelaltersgrenze.

Die Regelaltersgrenze tritt erst mit 66+ bzw. 67 Jahren ein. Gerne Können Sie zur Prüfung folgenden Link nutzen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html

Wie muss ich meinen Arbeitnehmer anlegen?

  • Mitarbeiterstammdaten müssen entsprechend gefüllt werden
    • Geburtsdaten
    • SV-Status
    • Tätigkeit (Personengruppe, Vertragsform)
    • Krankenkasse (Beitragsgruppenschlüssel)
    • Arbeitszeit und Urlaub
    • Lohnangaben erfassen

Sonstiges

Die Aktivrente mit Lexware im Überblick.
Auf dem Lohnzettel wird aufgedruckt, dass man Aktivrente bezieht

  • Lohnsteuerbescheinigung 2026 bekommt eine Zusatzseite mit dem Ausweis der Aktivrente
  • Neues Lohnsteuerbescheinigungsformular ab dem Jahr 2027
  • BMF-Steuerrechner berücksichtigt den Freibetrag nicht
  • Auch Rentner dürfen den Übergangsbereich in Anspruch nehmen

BMF vom 16.03.2026 hier finden Sie das ausführliche FAQ des Bundesministerium für Finanzen

Gerne können die SV-rechtlichen Beurteilungen im TKK-Beratungsblatt Rentner, Seiten 5-6 nachlesen

Lexware Lohn + Gehalt unterstützt die Aktivrente in allen Programmversionen nach Einspielen des Februar-Updates 2026. Danach können Sie auch rückwirkend für den Januar die Aktivrente umsetzen und abrechnen.

Übersicht der möglichen Beitragsgruppen 

Für Mitarbeiter die bereits die Regelaltergrenze erreicht haben und in der Beitragsgruppe mit RV = 1 (voller Beitrag) oder 3 (halber Beitrag) geschlüsselt sind, können Sie die ‘Aktivrente’ abrechnen. 

Die für die Abrechnung erforderliche Checkbox finden Sie auf der Seite SV-Status in den Mitarbeiter-Stammdaten:

Bei Fragen zur Aktivrente, der Umsetzung im Programm oder Unsicherheiten bei der ersten Abrechnung sprechen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen gerne weiter.