Familien mit mehreren Kindern sollen zukünftig bei den Beiträgen der Pflegeversicherung mit bis zu 1% entlastet werden. Der so genannte Familienbonus staffelt sich nach der Anzahl der Kinder. Damit kommt das Gericht und somit die Gesetzgebung dem Umstand nach, dass bei der Pflegeversicherung zwar die Elterneigenschaft berücksichtigt wird, aber die Anzahl der Kinder keinen Einfluss auf die Entlastung hat.
Das Gesetz soll zum Sommer diesen Jahres in Kraft treten, also zum 01.07.2023.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt dann von 3,05% auf 3,4% an. In allen Bundesländern außer Sachsen teilt dieser sich auf 1,7% für den Arbeitgeber und 1,7% für den Arbeitnehmer. In Sachsen ist der Arbeitgeberanteil bei 1,025% und der Arbeitnehmeranteil bei 2,025%.
Für kinderlose Arbeitnehmer steigt der Arbeitnehmeranteil zukünftig um 0,6%, zuvor 0,35%. Somit entsteht ein Gesamtbeitrag für Kinderlose von 4%.
Die Elterneigenschaft bleibt unabhängig vom Alter des ersten Kindes bestehen.
Was ist wirklich neu im Gesetz?
Bei zwei bis fünf Kindern unter 25 Jahren sind weitere Abschläge vorgesehen. Das bedeutet, dass für jedes weitere Kind zusätzliche 0,25% Abschlag erfolgen, maximal also bis zu einem Prozent.

Die neuen Beitragssätze für Unternehmen und Mitarbeitende sehen ab dem 01.07.2023 wie folgt aus:
Arbeitgeber:innen | Arbeitnehmer:innen | Gesamtbeitrag | |
Kinderlose | 1,7% | 2,3% | 4% |
Eltern mit 1 Kind | 1,7% | 1,7% | 3,4% |
Eltern mit 2 Kindern | 1,7% | 1,45% | 3,15% |
Eltern mit 3 Kindern | 1,7% | 1,2% | 2,9% |
Eltern mit 4 Kindern | 1,7% | 0,95% | 2,65% |
Eltern mit 5 (und mehr) Kindern | 1,7% | 0,7% | 2,4% |
Ausnahme Sachsen: Arbeitgeber:innen in Sachsen tragen einen Beitragsanteil von 1,2%. Die Differenz von 0,5 Prozentpunkten tragen in Sachsen zusätzlich die Arbeitnehmer:innen.
Wie erbringe ich den Nachweis?
Der Nachweis über Kinder kann durch Geburts- oder Abstammungsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch, Bestätigung über das Pflegekindschaftsverhältnis, Adoptionsurkunde oder die steuerliche Lebensbescheinigung des Einwohnermeldeamtes sowie anderen beweiskräftigen Unterlagen erfolgen.
Zusätzlich dazu muss der Arbeitnehmer einen Nachweis beim Arbeitgeber einreichen. Sofern dies noch nicht erfolgt ist, können Sie unseren Muster-Vordruck verwenden, welchen der Arbeitnehmer bis zum 31.12.2023 eingereicht haben sollte, damit der Arbeitgeber die entsprechenden Bescheinigungen noch einpflegen kann.
Wie unterstützt mich Lexware lohn + gehalt
Lexware wird rechtzeitig ein Update bereitstellen um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Sie werden eine Tabelle erhalten, in der Sie die Kinder der Mitarbeitenden und deren Geburtsdaten eintragen können. Geplant ist eine automatische Überwachung der relevanten Geburtsdaten und entsprechende Hinweismeldungen, wenn etwas geändert werden muss.
Für die Änderungen im Programm erhalten Sie Anfang Juli 2023 ein entsprechendes Update. Bis dahin ist kein Monatswechsel möglich.

Unser Tipp: Jetzt handeln!
Stellen Sie Ihren Arbeitnehmern unser Muster-Formular zur Verfügung und fordern sie diesen ausgefüllt bis spätestens Ende 2023 zurück!
Informieren Sie Ihre Arbeitnehmer:innen über die Gesetzesänderung und deren Auswirkung. Fragen Sie die notwendigen Informationen zu Kindern ab und fordern Sie ggf. die Nachweise über die Anzahl der Kinder bereits jetzt an. Warten Sie damit nicht, bis das digitale Verfahren zur Verfügung steht.